Urteil des Bundessozialgerichtes: PTBS als Berufskrankheit anerkannt – was bedeutet das für Hilfsorganisationen?

Was ist eine PTBS?

Die Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) ist eine verzögerte psychische Reaktion auf extrem belastende Ereignisse. Diese können im Einsatzdienst sehr häufig vorkommen und gerade deshalb besteht laut einer wissenschaftlichen Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München für Feuerwehreinsatzkräfte im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein dreifach erhöhtes Risiko, an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) zu erkranken. 

Was bedeutet das Urteil für Hilfsorganisationen?

Um Einsatzkräfte vor dieser und anderen psychischen Krankheiten zu schützen, braucht es also präventive Maßnahmen. Durch das höchstrichterliche Urteil und die damit verbundenen Forderungen des Gesetzgebers, stehen die Entscheidungsträger der Hilfsorganisationen nun  vor der Aufgabe ihre Einsatzkräfte entsprechend präventiv zu schulen, mental auf den Einsatzdienst vorzubereiten und somit psychischen Erkrankungen vorzubeugen.

 

Höchstrichterliches Urteil des BSG

Nun hat das Bundessozialgericht erstmals entschieden, die Posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anzuerkennen (Aktenzeichen: B 2 U 11/20 R – Urteil vom 22.06.2023). 

Nach geltendem Recht (SGB V, §§ 20 bis 24 des Fünften Sozialgesetzbuches), sind die Ursachen solcher Erkrankungen zu bekämpfen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber präventive Maßnahmen zur Vorbeugung psychischer Erkrankungen fordert. 

Lesen Sie auch unseren Blog-Beitrag zum Thema mentale Prävention im Einsatzwesen – rechtliche Grundlagen und Formen.

Experte für Prävention

Brand Punkt hat sich auf die mentale Prävention (Primärprävention) spezialisiert und ist mit den angebotenen Schulungsmaßnahmen deutschlandweit seit mehreren Jahren der Experte auf dem Gebiet. 

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Ihr Team von Brand Punkt 

3 Gedanken zu „Urteil des Bundessozialgerichtes: PTBS als Berufskrankheit anerkannt – was bedeutet das für Hilfsorganisationen?

  1. Pingback: Mentale Prävention im Einsatzwesen - rechtliche Grundlagen und Formen

  2. Achim Schuhe Antworten

    Hallo,
    bin seit 36 Jahren im Einsatzdienst der BF-München, 22 Jahre Wache „Schwabing“ aktuell auf der FW 10.
    Begeistert lese ich Eure Netz-Seite, Daumen hoch – ihr seit auf dem richtigen Weg !

    Eine erfahrenen Einsatzfachkraft grüßt und motiviert Euch, weiter so

    Glückwunsch

    Grüße Achim

    • Carina Ott Autor des BeitragsAntworten

      Hallo Achim,

      herzlichen Dank für dein Feedback – das geht runter wie Öl… 🙂

      Viele Grüße nach München,

      Dein Team von Brand Punkt,

      Carina

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